Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung der App MOOVME und der elektronischen Fahrkarten
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der App „MOOVME-Bus, Bahn, Zug und mehr“ und der über diese App erwerbbaren elektronischen Fahrkarten, im Folgenden „MOOVME-HandyTickets“ genannt. Geregelt werden die Bestimmungen zum Erwerb von MOOVME-HandyTickets für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (im Folgenden „MDV“ genannt) sowie im Vorhaben „Sachsen mobil“ auch verbundübergreifend zwischen dem MDV und anderen sächsischen Verkehrsverbünden (VMS, VVO, ZVON, VVV).
Der Verkauf von HandyTickets über die App MOOVME erfolgt im Namen und auf Rechnung der durch die Nutzerin/den Nutzer in der App ausgewählte Kundenvertragspartei (im Folgenden „KVP“ genannt). Derzeit sind als KVP folgende Verkehrsunternehmen wählbar:
- Busunternehmen im MDV (Regionalbus Leipzig GmbH stellvertretend für die Busunternehmen Nordsachsen Mobil GmbH (NoMo), Omnibusbetrieb Saalekreis (OBS) GmbH, Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH, PNVG Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH, THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH)
- Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS)
- Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG)
- DB Regio AG
Vertragspartei des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden; soweit das Beförderungsmittel im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartei.
Im Übrigen gelten die einheitlichen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbünde:
- Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV)
- Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)
- Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)
- Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) und
- Verkehrsverbundes Vogtland (VVV)
sowie die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV und der anderen sächsischen Verkehrsverbünde in der jeweils aktuellen Fassung.
2 Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“
Für den Kauf von Fahrkarten im Smartphone-basierten Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ ist das Herunterladen und Installieren der App MOOVME für Android- oder iOS-Betriebssysteme auf ein mobiles Endgerät notwendig.
Im Smartphone-basierten Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ kann ein eingeschränktes Fahrkartensortiment angeboten werden. Das angebotene Fahrkartensortiment kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrkarten über den Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ besteht nicht. Der MDV und seine Partnerunternehmen können einen jederzeitigen und ununterbrochenen Onlinevertrieb nicht garantieren.
Im Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ werden aus Gründen der Fahrkartensicherheit ausschließlich personalisierte Fahrkarten angeboten. Zu Kontrollzwecken werden auf der elektronischen Fahrkarte (Ticket) folgende persönlichen Daten angegeben: Name, Vorname und Geburtsdatum (letzteres nur bei MDV-Fahrkarten). Bei einer Fahrkartenkontrolle ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zeitkarten werden in einem Sperrlistensystem nachgehalten.
Über die Verbindungssuche in der App ist der Fahrkartenkauf für die gewählte Verbindung (Gültigkeitsbeginn zum geplanten Fahrtantritt) am aktuellen Tag möglich. Per Direktkauf (Menüpunkt „Tickets“) gekaufte Handy-Tickets gelten zum sofortigen Fahrtantritt. Der Kauf von Handy-Tickets für ein späteres Gültigkeitsdatum als das Kaufdatum (Vorverkauf) ist nicht möglich. Ein Anspruch auf den Kauf von MOOVME-HandyTickets im Vorverkauf besteht nicht.
Die App MOOVME ermöglicht es der Kundin/dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren bargeldlos elektronische Fahrkarten zu erwerben. Erworbene Fahrkarten werden unverzüglich an das mobile Endgerät der Kundin/des Kunden gesandt. Der MDV und seine Partnerunternehmen weisen darauf hin, dass die Übertragung der Fahrkarten über das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters der Kundin/des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten.
Die Kundin/der Kunde muss das MOOVME-HandyTicket vor Einsteigen in ein Fahrzeug der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen (Fahrtantritt) erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte vor Fahrtantritt überzeugen. Wird bei der Fahrkartenkontrolle ein Kauf nach Fahrtantritt festgestellt, liegt keine gültige Fahrkarte im Sinne der einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, ZVON und VVV sowie der Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV und der anderen sächsischen Verkehrsverbünde vor.
Beim Kauf eines HandyTickets über die App MOOVME muss die Fahrkarte zu Kontrollzwecken im Display des mobilen Endgeräts direkt in der App angezeigt werden können. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte für den betreffenden Fahrtabschnitt vorzuzeigen.
Die Kundin/der Kunde ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarte zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Das mobile Endgerät ist zu Kontrollzwecken der elektronischen Fahrkarte bei der Fahrt sowie in fahrkartenpflichtigen Bereichen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Fahr- bzw. Prüfpersonal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.
Kann der Nachweis des MOOVME-HandyTickets bei einer Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgeräts nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte gewertet. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung des MOOVME-HandyTickets ist die Kundin/der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Nur direkt in der App MOOVME angezeigte HandyTickets sind gültig. Screenshots, auch von gültigen Fahrkarten, berechtigen nicht, Beförderungsleistungen in Anspruch zu nehmen und werden als ungültige Fahrkarte gewertet. Es ist nicht gestattet, Screenshots von Fahrkarten oder Teilen davon in Umlauf zu bringen; entsprechend identifizierte Nutzer*innen werden umgehend im Verkaufssystem gesperrt und bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
Die App MOOVME wird der Kundin/dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten können der Kundin/dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der App MOOVME bzw. der darin erworbenen Fahrkarten entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag der Kundin/des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.
Der MDV und seine Partnerunternehmen bedienen sich zur Abwicklung des Verkaufsdienstes „MOOVME-HandyTicket“ des IT-Dienstleistungsunternehmens EOS UPTRADE GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden „LogPay“ genannt). Zu diesem Zweck werden erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleistungsunternehmen übermittelt; für nähere Informationen hierzu wird auf die Datenschutzerklärung zur App MOOVME verwiesen.
3 Besondere Bestimmungen zur Anzeige „Deutschlandticket-HandyTicket“
Fahrgäste, die ihren Deutschlandticket-Vertrag bei der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), Regionalbus Leipzig GmbH, Nordsachsen Mobil GmbH (NOMO), THÜSAC – Personennahverkehrsgesellschaft mbH, OBS Omnibusbetrieb Saalekreis GmbH, Personennahverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH (PVG), Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH, Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH sowie bei den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS) abgeschlossen haben, können ihre Fahrkarte in der App MOOVME anzeigen lassen. Hierfür ist das Herunterladen und Installieren der App MOOVME für Android- oder iOS-Betriebssysteme auf ein mobiles Endgerät notwendig.
Als Deutschlandticket werden aus Gründen der Fahrkartensicherheit ausschließlich personalisierte Fahrkarten angeboten. Zu Kontrollzwecken werden auf dem elektronischen Fahrkarten folgende persönlichen Daten angegeben: Name, Vorname und Geburtsdatum. Bei einer Fahrkartenkontrolle ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Deutschlandtickets werden in einem deutschlandweiten Sperrlistensystem nachgehalten.
Die App MOOVME ermöglicht es der Kundin/dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren das Deutschlandticket anzuzeigen. Erworbene Fahrkarten werden rechtzeitig an das mobile Endgerät der Kundin/des Kunden gesandt, wobei monatlich jeweils eine neue Fahrkate ausgestellt wird. Hierfür ist eine regelmäßige Onlineverbindung der App notwendig. Der MDV und seine Partnerunternehmen weisen darauf hin, dass die Übertragung der Fahrkarten über das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters der Kundin/des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten.
Die Kundin/der Kunde muss das MOOVME-HandyTicket vor Einsteigen in ein Fahrzeug der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen (Fahrtantritt) auf dem Handy verfügbar halten und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte vor Fahrtantritt überzeugen. Wird bei der Fahrkartenkontrolle ein Kauf nach Fahrtantritt festgestellt, liegt keine gültige Fahrkarte im Sinne der einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, ZVON und VVV, der Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV und der anderen sächsischen Verkehrsverbünde sowie der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets vor.
Bei Nutzung des Deutschlandtickets über die App MOOVME muss die Fahrkarte zu Kontrollzwecken im Display des mobilen Endgeräts direkt in der App angezeigt werden können. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte für den betreffenden Fahrtabschnitt vorzuzeigen.
4 Besondere Bestimmungen zur Nutzung von CheckIn
Die angebotene Check-In-Funktionalität „CheckIn“ in der App MOOVME bietet Kund*innen den Erwerb von elektronischen Fahrkarten an. Vor dem Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs führt die Kundin/der Kunde einen CheckIn-Vorgang sowie nach Verlassen des Verkehrsmittels einen CheckOut-Vorgang durch. Währenddessen erfolgt eine Aufzeichnung des Fahrwegs, welche im Anschluss des CheckOut einen entsprechenden Fahrpreis berechnet.
Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der App (Check-In-Vorgang) wird der Standort markiert und es kommt zu einem Vertragsabschluss im Namen des entsprechenden KVP. Die Annahme des Vertrags durch das Partnerunternehmen erfolgt konkludent durch die Bereitstellung der Fahrkarte in Form eines Barcodes. Nach dem Deaktivieren des Schalters (Check-Out-Vorgang) berechnet MOOVME die zurückgelegte Strecke und den entsprechenden Fahrpreis. Anschließend wird die Belastung des entsprechenden Betrags auf das hinterlegte Zahlungsmittel veranlasst.
Die Kundin/der Kunde kann keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Funktionalität geltend machen. Zudem erfolgt die Nutzung der Funktionalität auf eigene Gefahr der Kundin/des Kunden. Die Kund*innen sind in der Verantwortung, ihr Smartphone gegen jeglichen unerlaubten Zugriff zu schützen. Eine Haftung auf Verwendung, Inhalt, Funktionalität sowie Schadprogramme wird nicht übernommen. Ist die Benutzung der App bzw. der Erwerb einer elektronischen Fahrkarte aus technischen Gründen nicht möglich, so wird jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden abgelehnt. Die fehlende Funktionsfähigkeit der App legitimiert die Kund*innen in keiner Art und Weise, eine Fahrt ohne gültige Fahrtberechtigung anzutreten.
Alle elektronischen Fahrkarten sind ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Check-In-Vorgangs gültig. Es ist nicht möglich, im Voraus Fahrkarten zu kaufen, die zu einem späteren Zeitpunkt Gültigkeit erlangen. Die elektronischen Fahrkarten sind persönlich und dürfen nicht übertragen oder auf ein anderes Mobiltelefon weitergeleitet werden. Kund*innen dürfen ihr Mobiltelefon nicht anderen Personen zur Reise mit den elektronischen Fahrkarten zur Verfügung stellen.
Kund*innen müssen über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android (Google) ohne „Rooting“ oder „Jailbreak“ und über eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert. Die Nutzung der App MOOVME wird ab Android-Version 11 Version unterstützt. Die Kundin/der Kunde muss zudem ab dem Check-In-Vorgang und mindestens bis zum Abschluss des Check-Out-Vorgangs die Ortungsdienste (hohe Genauigkeit) des Mobiltelefons aktiviert haben. Es wird keine Haftung für die durch die Nutzung der App allenfalls entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung übernommen.
Der Zugriff der Applikation auf die im Mobiltelefon verbauten Bewegungssensoren muss aktiviert sein und der Applikation muss das Senden von Mitteilungen durch die Applikation erlaubt werden (Push-Benachrichtigungen).
4.1 Garantie der technischen Voraussetzungen
Allein die Kundin/der Kunde ist verantwortlich für die Kapazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Geräts (einschließlich des Zugangs zum Netz und zur Stromversorgung). Die Kundin/der Kunde muss für eine funktionsfähige Datenverbindung und eingeschaltete Ortungsdienste während den Check-In- und Check-Out-Vorgängen sowie während der ganzen Reise sorgen und eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Dauer der Reise garantieren. Die Aktivierung des Stromsparmodus ist nicht erlaubt, da dies die Präzision der Ortung negativ beeinflussen kann. Check-In- und Check-Out-Vorgang sind ohne Datenverbindung nicht möglich. Beim Check-In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach (z.B. EDGE, E, GPRS) oder die Ortungsmöglichkeit eingeschränkt ist. Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, muss die Kundin/der Kunde über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen, ansonsten gilt sie/er als Reisende ohne gültige Fahrkarte.
Zur Standortbestimmung nutzt die App MOOVME die durch das Mobiltelefon und die darauf installierte Software zur Verfügung gestellten Standortdaten. Damit diese korrekt funktioniert, ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung von MOOVME auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und W-LAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben, solange der Check-Out-Vorgang nicht abgeschlossen ist. Die Deaktivierung der Ortungsdienste und die Aktivierung des Flugmodus sind nicht erlaubt.
Sofern es während der Reise (nach dem Check-In-Vorgang) aus technischen Gründen zu einer Unterbrechung der Mobilfunkverbindung kommt oder die App nicht mehr funktionsfähig ist (z. B. leerer Akku, Systemabsturz), wird nach 10 Minuten ein automatischer Check-Out-Vorgang durchgeführt und die Fahrkarte verliert ihre Gültigkeit. Sofern innerhalb der 10 Minuten die Funktionsfähigkeit wiederhergestellt wird, bleibt die Fahrkarte gültig, bis die Kundin/der Kunde den Check-Out-Vorgang durchgeführt hat.
Errechnet die App mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich die Kundin/der Kunde mutmaßlich nicht mehr auf der Reise befindet, und wurde der Check-Out-Vorgang noch nicht durchgeführt, so wird dies mittels Warnung auf dem Mobiltelefon gemeldet und darauf hingewiesen, dass möglicherweise der Check-Out-Vorgang vergessen wurde. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass die Kundin/der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-Out durchgeführt werden, muss sich die Kundin/der Kunde unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes an den Kundendienst wenden. Dies gilt gleichermaßen für allfällige Beanstandungen.
4.2 Gültigkeit der elektronischen Fahrkarte
Die elektronische Fahrkarte enthält Informationen über das Tarifgebiet, die Abfahrtshaltestelle, Gültigkeit (Datum und Uhrzeit), Datum und Uhrzeit des Check-Ins.
Elektronische Fahrkarten sind ab der erfolgreichen Durchführung des Check-In-Vorgangs gültig. Mit dem Auslösen des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrtberechtigung. Bei einem Umstieg zum Fortsetzen der Reise ist beim Umsteigen kein Check-Out notwendig. Der Check-Out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Reise notwendig. Die Kundin/der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Sofern die Check-Out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung der Kundin/des Kunden, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Es wird keine Verantwortung für Kosten übernommen, die der Kundin/dem Kunden entstehen, weil der Check-Out-Vorgang nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Eine über die Applikation aktivierte elektronische Fahrkarte kann weder geändert noch umgetauscht werden. Eine durch einen Check-In-Vorgang erhaltene Fahrkarte ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs ist nicht möglich. Der Fahrpreis für die mittels der App gelösten Fahrkarten ergibt sich auf Basis der Check-In- und Check-Out-Daten, der erhobenen Standortdaten und der jeweils geltenden tariflichen Regelungen. Bei mehreren Reisen an einem Tag wird jeweils der optimale Preis über alle Reisen ermittelt.
Die Kundin/der Kunde muss das Mobiltelefon dem Kontrollpersonal vorzeigen und auf Verlangen alle Kontrollelemente (via Ticket-Button) und alle Anzeigeniveaus (z. B. Detailanzeige) anzeigen. Das Kontrollpersonal darf die Fahrtberechtigung pro Reise mehrmalig prüfen.
Allfällige Rabattberechtigungen müssen zusammen mit dem Mobiltelefon vorgezeigt werden. Auf Verlangen des Kontrollpersonals muss diesem das Mobiltelefon zu Kontrollzwecken ausgehändigt werden. Das Kontrollpersonal ist befugt, das Mobiltelefon zur Durchführung einer regulären Kontrolle zu benutzen. Die Kundin/der Kunde muss den Anweisungen des Kontrollpersonals nachkommen. Sollte die Kundin/der Kunde nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrkarte auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte eine elektronische Fahrkarte wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, wird die Kundin/der Kunde wie eine Reisende/ein Reisender ohne gültige Fahrkarte behandelt. Die elektronische Fahrkarte kann nicht im Nachhinein vorgewiesen werden.
Kann oder will die Kundin/der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, keine, keine gültige oder keine kontrollierbare elektronische Fahrkarte vorweisen, so gilt sie/er als Reisende*r ohne gültige Fahrkarte. Die ohne gültigen Fahrkarte reisende Person hat eine Gebühr gemäß den anwendbaren Tarifbestimmungen zu bezahlen.
4.3 Gültigkeitsbereich
Fahrkarten für Reisen außerhalb des MDV-Nutzungsgebiets sind nicht mit der App MOOVME erwerbbar; vor dem Antritt solcher Reisen ist eine gültige Fahrkarte auf andere Weise zu erwerben.
Die Nutzung der CheckIn-Funktion in MOOVME ist in angrenzenden Verbünden mit Übergangstarif nicht gestattet. Fahrten in flexiblen Bedienformen, die ohne Fahrplan verkehren (z. B. Rufbus Flex) als auch Fahrten in On-Demand-Verkehren in den Städten Halle (movemix_shuttle) und Leipzig (Flexa) sind ausgeschlossen. Startet oder endet die Reise der Kundin/des Kunden innerhalb einer Transitzone, kann die Check-In-Funktion in MOOVME nicht genutzt werden.
4.4 Tarifprodukte, Preisberechnung und Best Price
In der App können folgende Tarifprodukte des MDV abgerechnet werden: Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte Kurzstrecke, 24-Stunden-Karte. Eine Rabattierung der Einzelfahrkarte und der Einzelfahrkarte Kurzstrecke aufgrund eines gültigen ABO Flex-Vertrages ist möglich. Ermäßigte Tarifprodukte (z. B. für Kinder) werden mit der Check-In-Funktion in MOOVME nicht abgerechnet. Mitnahmen von weiteren Personen, Kindern, Fahrrädern, Hunden und/oder oder sperrigen Gepäckstücken sind mit der Check-In-Funktion in MOOVME nicht erlaubt. Die Kundin/der Kunde muss sicherstellen, dass vorhandene Rabattberechtigungen den in der App konfigurierten Einstellungen entsprechen.
Es werden die für Reisen verrechneten CheckIn-Fahrkarten innerhalb von 24 Stunden ab Beginn der ersten Reise zu günstigeren Fahrkartenkombinationen kombiniert, sofern dies gemäß den für die Reise geltenden Tarifbestimmungen möglich ist. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass die Kundin/der Kunde die App für sämtliche im fraglichen Zeitraum mit derselben registrierten Mobiltelefonnummer, denselben persönlichen Angaben und demselben Zahlungsmittel nutzt. Es wird nicht garantiert, dass immer die günstigste mögliche Fahrkartenkombination verrechnet wird. Werden an dem Tag weitere Fahrkarten in MOOVME über andere Wege (z. B. über die Verbindungsauskunft) erworben, werden diese Fahrkarten gesondert abgerechnet. Hier findet keine Preisdeckelung statt.
4.5 Support
Die Kundin/der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Reisebeginn falsch erfasste bzw. tarifierte Fahrten über den Kundendienst ändern bzw. stornieren zu lassen. Kann der Kundendienst aufgrund der Meldung der Kundin/des Kunden nachvollziehen, dass ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein falscher Fahrpreis abgerechnet wurde, erfolgt eine neue Preisberechnung und bei Rechtmäßigkeit der Beanstandung eine Erstattung des Differenzbetrags. Hierfür muss die Kundin/der Kunde Angaben zum Tag der Fahrt, zur Fahrstrecke, zum Ort und zum Zeitpunkt des Fahrtendes machen.
5 Gebrauchsüberlassung der App MOOVME
Die App MOOVME steht jeweils kostenlos in zwei Versionen bereit, für Nutzer*innen von mobilen Endgeräten mit Android-Betriebssystem über die Plattform „Google Play“ des Anbieters Google Inc. sowie für Nutzer*innen von mobilen Endgeräten mit iOS-Betriebssystem über die Plattform „App Store“. Mit der Bestätigung zum Download der App schließt die Kundin/der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag ab.
Jede sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der App MOOVME ist nicht gestattet. Die Kundin/der Kunde ist auch nicht berechtigt, das ihr/ihm an dem Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
6 Anmeldung
Um den e-Payment-Service zum Kauf von Fahrkarten des Verkaufsdienstes „MOOVME-HandyTicket“ in vollem Umfang nutzen zu können, muss sich die Kundin/der Kunde über die App unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Daten registrieren, das bedeutet, folgende personenbezogenen Daten bereitzustellen:
- Anrede
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
Die Verantwortung für die Korrektheit der eigenen Daten liegt bei der Kundin/dem Kunden. Das betrifft auch erforderliche Änderungen bei Umzug, Namensänderung, Bezahldaten (PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Google Pay und Appla Pay), Korrekturen für Falscheingaben etc.
Die Kundin/der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, über die Bezahlart PayPal und Kreditkarte auch ohne Registrierung im Verkaufsdienst MOOVME Handy-Tickets zu kaufen. Hierzu sind bei jedem Kauf die erforderlichen Daten einzugeben. Bei unregistriertem Kauf über die Bezahlart PayPal werden personenbezogene Daten (Vorname, Nachname, E-Mailadresse) an den Verkaufsdienst MOOVME übermittelt; diese Daten werden zur Fahrkartenpersonalisierung, für die Bestellbestätigung und für den Fahrkartenbeleg benötigt (vgl. Kap.2).
7 Bestellung MOOVME-HandyTicket und Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mit dem gewählten KVP zustande. Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten Handy-Fahrkarte über MOVME gibt die Kundin/der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch Absendung der elektronischen Fahrkarte als MOOVME-HandyTicket. Nach Vertragsabschluss (Fahrkartenversand) erfolgt die Sendung einer Kaufbestätigung per E-Mail. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Erstattungen und Stornierungen bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von MOOVME-HandyTickets sind in den Verbundtarifen abweichend von Anlage 2 bzgl. § 10 (2) des Teil A der Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, ZVON und VVV ausgeschlossen. Für die Erstattung von Fahrkarten der Tarife der Eisenbahnunternehmen im Nahverkehr in Sachsen gelten die Fahrgastrechte laut der „Europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“. Informationen zur Wahrnehmung der Fahrgastrechte finden Sie unter: https://www.moovme.de/faq/
8 Zahlungsverfahren und Abtretungsanzeige
8.1 Abtretungsanzeige
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Fahrkarten erfolgt durch Fa. LogPay, an die sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen und ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
8.2 Zahlungsverfahren
Für die Zahlung der gebuchten Fahrkarten gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Ein Anspruch der Kundin/des Kunden zur Teilnahme an einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Die Kundin/der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Zahlung über PayPal,
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren,
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Google Pay und Apple Pay.
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Für die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Registrierung mit persönlichen Daten und Angaben zur Zahlart erforderlich.
8.3 Einzug und Einwände gegen die Abrechnung
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der Fahrkarte bzw. nachdem eine Preisberechnung der Fahrten mittels CheckIn abgeschlossen wurde. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleistungsunternehmens der Kundin/des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Fahrkartenkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kund*innen einsehbar und abrufbar. Nichtregistrierte Kund*innen können sich den jeweiligen Einzelkaufnachweis bis 2 Stunden nach Ablauf der Fahrkartengültigkeit über die App abrufen.
8.4 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
Bei Wahl dieser Zahlart sind personenbezogene Daten der Kundin/des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für erworbene Fahrkarten erforderlich.
Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt die Kundin/der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von ihrem/seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist sie/er ihr/sein Zahlungsdienstleistungsunternehmen an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Kundin/der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleistungsunternehmen vereinbarten Bedingungen. Im Fall, dass die Kundin/der Kunde nicht die kontoinhabende Person des angegebenen Kontos ist, versichert die Kundin/der Kunde durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung der kontoinhabenden Person für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere kontoinhabende Person, Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der MOOVME-App einzutragen. Die Kundin/der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Die Kundin/der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Die Kundin/der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von der Kundin/dem Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleistungsunternehmen der Kundin/des Kunden, dem Zahlungsdienstleistungsunternehmen des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist die Kundin/der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Die Kundin/der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches sie/er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern die Kundin/der Kunde nicht die kontoinhabende Person ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an die kontoinhabende Person weiterzuleiten.
Die Kundin/der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahlenden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleistungsunternehmen aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der gewählte KVP sowie LogPay sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Ein Anspruch der Kundin/des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.
8.5 Zahlung per Kreditkarte
Die Abrechnung der gekauften Fahrkarten über das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express (Amex) möglich. Andere Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten der Kundin/des Kunden erfasst:
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers,
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express),
- Nummer der Kreditkarte,
- Ablaufdatum der Kreditkarte,
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server von LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System von LogPay überprüft die von der Kundin/dem Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Fall, dass die Kundin/der Kunde nicht die Inhabende Person der angegebenen Kreditkarte ist, versichert die Kundin/der Kunde mit Eingabe der Daten, die Einwilligung der karteninhabenden Person für die Belastung vorliegen zu haben. Die Kundin/der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto der Kundin/des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag der Kundin/des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleistungsunternehmen festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleistungsunternehmen der Kundin/des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleistungsunternehmen der Kundin/des Kunden das 3D-Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Auskunft für alle Fragen zum 3D-Secure-Verfahren gibt das kartenausgebende Institut.
Die Kundin, der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte die Kundin/der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleistungsunternehmen zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der gewählte KVP sowie LogPay sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. LogPay ist für alle Kreditkartentransaktionen der Kundin/des Kunden (karteninhabende Person) im Zusammenhang mit dem Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ die erste Ansprechperson.
8.6 Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt die Kundin/der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht registrierter Kund*in bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kund*in schließt die Kundin/der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account der Kundin/des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kund*in kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Die Kundin/der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
8.7 Zahlung per Apple Pay und Google Pay
Um mittels Google Pay oder Apple Pay zu zahlen, wählt die Kundin/der Kunde die jeweilige Zahlungsmethode als Zahlart aus. Sie/Er wird dann zur Authentifizierung über Google Pay oder Apple Pay weitergeleitet, wo die erforderlichen Daten eingegeben werden. Als nicht registrierte Kundin/nicht registrierter Kunde bestätigt sie/er die Zahlung. Als registrierte Kundin/registrierter Kunde schließt die Kundin/der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher das Google Pay oder Apple Pay Konto der Kundin/des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot der nicht registrierten oder registrierten Kundin/des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung des Google Pay oder Apple Pay Kontos erfolgreich durchgeführt wird. Die Kundin/der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
9 Datenübermittlung und Haftung für Hard- und Softwareschäden
Transaktionen, die durch falsch genutzte oder installierte Soft- oder Hardware der Kundin/des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer von Fahrkartenbestellungen auf den vom MDV und seinen Partnerunternehmen genutzten Servern vollständig und erfolgreich abgelaufen ist und die Fahrkarten versandt wurden. Der MDV übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software der Kundin/des Kunden, die durch das Nutzen der App MOOVME ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeitenden oder von Mitarbeitenden der Partnerunternehmen oder als Dienstleistungsunternehmen von vom MDV beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Der MDV haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.
10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Kundin/des Kunden und alle damit einhergehenden Verarbeitungen werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und weiterer einschlägiger Gesetze von der MDV GmbH und den Kundenvertragspartnern im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 25 DS-GVO durchgeführt. Hierzu werden sich verschiedene Dienstleistungsunternehmen/Auftragsverarbeitende Unternehmen gem. Art. 28 DS-GVO bedient.
Detaillierte Informationen zur Verarbeitung den kundenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der App entnommen werden.
11 Reservierung von Anrufbussen
Mit der App MOOVME ist es möglich, über die angebundenen RufBus-Plattformen:
- der Regionalbus Leipzig GmbH, Leipziger Straße 79, 04828 Deuben,
- Nordsachsen Mobil GmbH, Dresdener Str. 54, 04758 Oschatz und
- THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Industriestr. 4, 04603 Windischleuba
RufBus-Leistungen zu buchen. Hierzu fordert der Fahrgast über die App eine Fahrplanauskunft an und erhält über die Auskunft eine fahrbare Reiseverbindung mit dem RufBus oder einer Kombination aus einer Linienfahrt und einem RufBus. Auf Wunsch kann die RufBus-Fahrt mittels eines „Buchen“-Buttons gebucht werden.
Zur Nutzung dieser Angebote ist es vertraglich notwendig, sich einmalig aus der App MOOVME heraus per Webansicht bei der jeweiligen RufBus-Plattform mit persönlichen Daten zu registrieren; hierfür ist zuvor die Anmeldung für den Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ (vgl. Kap. 4) erforderlich.
Für die einmalige Registrierung auf der RufBus-Plattform werden in der App hinterlegte Nutzerdaten (Vorname, Nachname, E-Mail und Telefonnummer) für die Anmeldung auf der angebundenen RufBus-Plattform genutzt. Es findet eine Datenübergabe der Nutzerdaten aus der App an die autark betriebene RufBus-Plattform statt. Als Antwort sendet die RufBus-Plattform an die App MOOVME eine KundenID sowie eine Fahrtbestätigung. Die generierte Kunden-ID kann sowohl für zukünftigen Buchungen, als auch für Stornierungen bereits gebuchter Fahrten genutzt werden, ohne dass erneut Kundendaten übergeben werden müssen.
Nach der erfolgreichen Registrierung ist der jeweilige Betreiber der RufBus-Plattform der Vertragspartei der Kundin/des Kunden und datenschutzrechtlich für die Verarbeitung der Daten der Kundin/des Kunden für die Nutzung des RufBus-Angebotes verantwortlich.
In allen Fragen rund um die RufBus-Leistungen steht der Kundin/dem Kunden der jeweilige RufBus-Plattformbetreiber zur Verfügung.
12 Rechte und Pflichten der Kunden
Die Kundin/der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages zur App MOOVME berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Die Kundin/der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jede*r Kund*in trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen in seinem persönlichen Login-Bereich der App zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Angaben zu dem gewählten Zahlverfahren. Kommt die Kundin/der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind der MDV und seine Partnerunternehmen berechtigt, die Kundin/den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl eines für den Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ benutzten mobilen Endgerätes umgehend sein Nutzerkonto durch Meldung beim MOOVME-Support unter moovme@mdv.de oder telefonisch unter 0341 52 98 38 18 vorübergehend sperren zu lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Bis zum Eingang der Meldung haftet die Kundin/der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den von der Kundin/dem Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als der Kundin/dem Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die dem MDV und seinen Partnerunternehmen dadurch entstehen, dass die Kundin/der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, können der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
13 Kündigung
Die Kundin/der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ jederzeit ohne Angabe von Gründen über das Kontaktformular in der App durch Stellung eines Löschantrags für ihr/sein Nutzerkonto zu kündigen. Alternativ kann die Kundin/der Kunde das Nutzerkonto auch selbstständig im Kundenkonto in der App unter den Einstellungen kündigen. Bis zur endgültigen Abwicklung des Nutzungsverhältnisses nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber der Kundin/dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen.
Der gewählte KVP behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu kündigen und die Kundin/den Kunden von der weiteren Nutzung des Verkaufsdienstes „MOOVME-HandyTicket“ auszuschließen, wenn die Kundin/der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angeben hat, im Zusammenhang mit dem Verkaufsdienst „MOOVME-HandyTicket“ gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt oder ein anderer wichtiger Grund (insbesondere wenn eine Lastschrift unberechtigt der Kundin/dem Kunden zurückgegeben wird oder der Einzug einer fälligen Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitert) gegeben ist.
14 Verbraucherstreitbeilegung
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ist in § 16 (3) der einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, ZVON und VVV geregelt.
15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: Juli 2024